Software ist der Oberbegriff und definiert die Gesamtheit von Informationen, die der Hardware hinzugefügt werden muss, damit ein softwaregesteuertes Gerät für ein in der Software definiertes Aufgabenspektrum nutzbar wird. Die Software ist dabei in Abhängigkeit von der Hardware unmittelbar eingeschränkt oder befähigt, je nach verfügbaren elektronischen bzw. mechanischen Komponenten.
Die Hardware stellt die physischen Komponenten des definierbaren Aufgabenspektrums durch seine Leistungsfähigkeit für die Software zur Verfügung.
Accessoires können durch Software zusätzlich genutzt werden, wenn dies im Aufgabenspektrum der Software vorgesehen ist oder bilden einen direkten Zusammenhang zu der Software.