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Ja, viele Diskussion laufen ja seit Jahren in Bezug auf Legalisierung von Cannabis und deren Wirkungsgrad in der Medizin. Kürzlich kam das Thema auch in der Redaktion auf den Tisch, denn die Anerkennung des medizinischen nutzen scheint vollzogen zu sein. Die gesetzlichen Krankenkassen, zusammen mit Patientenvertreter und Gesundheitsministerium, haben 2018 den Weg zur medizinischen Behandlung freigemacht und vor 2 Tagen war in der Presse zu lesen, dass die Kostenübernahme in Zukunft einfacher gestaltet werden soll.

Wann und wie die Kostenübernahme statt findet, hängt von der Krankenkasse ab, denn ganz klar ist noch nicht, ab wann gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen müssen. Fest steht, der Antrag soll bei der Krankenkasse vor der Erstverschreibung erfolgen, damit die Kosten übernommen werden können.

Es gibt sogar Apotheken in Deutschland, die den Versand anbieten von Cannabisblüten und somit Deutschlandweit beliefern.

Medizinisches Cannabis ist hochdosiert, von weniger als 1% THC (oft als CBD-Produkte genutzt) mit hohen CBD-Wirkstoffen bis zu über 30% THC Gehalt und niedrigen CBD-Wirkstoff von unter 1%. Dies kann man mittlerweile ganz legal im Internet nachlesen und Versand-Apotheken bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit sich im Vorfeld über die Sorte, den Hersteller und die Anbauweise mehr zu erfahren.

So kann die Bestrahlungsart und vielerorts sogar die Wirkstoffe nachgelesen werden.

Da es sich um medizinisches Cannabis handelt, ist es garantiert, dass die Apotheke entsprechend direkt vom Hersteller liefern (meist umgepackt, da die Abgabe des Originalgebinde in der Regel nicht erlaubt ist) und eine hohe Qualität aufweisen. Zum Beispiel ist es unüblich Samen in derartigen Produkten zu haben, da die Ernte unter höchster Qualität erfolgt und entsprechend alle Prozesse optimiert sind, um eben keine Nebenprodukte im Hauptprodukt zu haben.

Auch weiß man immer welche Sorte man bekommt, eine Kontamination mit anderen Sorten ist vollkommen ausgeschlossen.

Zudem schützt das Apothekengesetz und Gesetze und Regelungen für den Anbau vor schlechter Qualität und überhöhten Kaupreisen. Man kann grob sagen, dass der höhere THC-Gehalt immer einhergeht mit höheren Beschaffungskosten für die Apotheke. Da Apotheken aber die Preise pro Gramm selbst festlegen, variieren hier die Angaben von Apotheke zu Apotheke. Darum haben sich sogenannte Cannabis-Apotheken etabliert, die neben den Standard-Medikamenten auch Cannabis-Präparate bereits vor Ort lagern und so eine schnellere Belieferung garantieren, als eine Hausapotheke ohne diese Eigenschaft.

Für die Bereitstellung von Cannabis-Präparaten muss die Apotheke nämlich Voraussetzungen erfüllen, die nicht jede Apotheke gewährleisten kann. Da es sich trotzdem um Betäubungsmittel handelt, kann ein Cannabis-Rezept nur auf einem BtM-Rezept ausgegeben werden, aber grundsätzlich können (bis auf Zahnärzte) jede Arztberufsgruppe ein solches Rezept ausstellen, sofern der Mediziner über ein BtM-Leerrezept verfügt, dass dazu genutzt wird.

Die Fälschung eines solchen Rezepts ist wegen der zufälligen Rezeptnummervergabe unmöglich. Spätestens wenn die Apotheke das Rezept versucht einzulösen, wird eine Warnung ausgegeben. So hat es in Hamburg bereits einen Versuch gegeben, bei dem zwei junge Männer versuchten ein gefälschtes Rezept in einer Apotheke einzulösen. Einer der Täter konnte vor Ort verhaftet werden, gegen den zweiten Mann wurden Ermittlungen aufgenommen.

Übernimmt eine Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht, heißt das aber nicht, dass man das Rezept nicht einlösen kann, sondern "nur", dass man die Kosten für das Medikament vollständig selbst tragen muss.

Bei den Recherchen zu diesem Thema sind wir zudem auf seltsame Dinge gestoßen - so kann man via Arztsuche bei einigen Online-Apotheken, die Versand anbieten, Ärzte gezielt in der Umgebung aufsuchen, die gegen einen Aufpreis von bis zu 300 Euro pro Rezept ein solches Rezept ausstellen. Selbst wenn einige Ärzte weit weg scheinen, kann man via Videoanruf bequem zur Sprechstunde stoßen. Und auf der Seite des jeweiligen Arztes sind oft bereits alle Symptome aufgelistet, mit denen man zu einem Rezept kommt. 

Im Prinzip: Man suche einen Arzt (seiner Wahl) und macht einen Termin (ggf. Videoanruf). Man erhält sein Rezept und sendet es zu einer Apotheke seiner Wahl (am besten Online, mit Gratis- oder Express-Versand). Nach maximal 48 Stunden nach Eingang des Rezepts ist die Apotheke gesetzlich Verpflichtet den Versand vorzunehmen. Ausnahme bilden hier "Klärungsfälle", bei denen zum Beispiel ein verschriebenes Medikament mit einem Ersatz-Präparat getauscht werden muss (keine Angst, es wird nur die Sorte oder der Wirkstoffgrad geändert).

Bei allen Cannabisblüten sind 2 Angaben entscheidend, die bereits im Sortennamen vertreten sind, aber keine direkte Angabe entsprechen: Beispiel: Pedanios 18/1 - kann ersetzt werden mit jeder Sorte mit gleichen Wirkstoffen und THC-Verhältnis. Dabei ist die erste Zahl immer die Angabe des ungefähren THC-Gehalts, die zweite Zahl gibt den CBD-Gehalt an. Dabei kann in diesem Beispiel 18% THC enthalten sein, muss aber nicht. Es kann auch 18.5% betragen oder 17.1%. Soweit ich das einschätzen konnte, sind diese Angaben mehr oder weniger genormt und geben die Preisklasse wieder in Apotheken. Pedanios 18/1 ist damit günstiger als Pedanios 25/1 und unterscheidet sich in der Regel um ca. 7% im THC-Gehalt.

Eine Beratung bieten die meisten Versand-Apotheken übrigens per Telefon und E-Mail an. Ist man sich nicht sicher, kann man entweder auf deren Webseite nachschauen und recherchieren oder bei der Apotheke anrufen und sich beraten lassen. Apotheker haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Beratung, selbst wenn man (noch) nicht Kunde ist bei der Apotheke.

Mit ein paar Klicks, ein wenig Zeit (bei der Erst-Verschreibung meistens um die 2 Wochen, wegen Termin beim Arzt) und Geduld bekommt man so ganz legal Cannabisblüten in Deutschland, selbst wenn man keinerlei offizielle Beschwerden hat. Mit dem richtig vermittelten Arzt, so sieht es zumindest aus, kann man sich ein Rezept zusenden lassen und dieses legal einlösen.

Ãœbrigens: Wer Cannabisblüten auf Rezept erhält kann zwar zu einem Tauglichkeitstest herangezogen werden, aber die Kosten übernehmen in diesem Fall die Verkehrsbetriebsbehörde. Im Straßenverkehr sollte sichergestellt sein, dass die Medikation bereits korrekt eingestellt ist. Bei Unfall-Fragen, selbst unverschuldet, kann immer eine Teilschuld zugesprochen werden als Cannabispatient. Auch rechtliche Probleme auf der Arbeit können die Folge sein, wenn zum Beispiel der Konsum von Medikamenten grundsätzlich wegen Unfallgefahr verboten wird. In jedem Fall ist der Arbeitgeber zu unterrichten über die Medikation, denn dieser hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Diese kann er nur wahren, wenn er über diesen Umstand informiert wird. Eine Diskriminierung oder Schlechterstellung durch die Medikation wäre übrigens rechtswidrig, allerdings gibt es auch hier keinen besonderen Kündigungsschutz und der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Arbeit eingestellt wird, wenn Gefahren für den Arbeitnehmer bei, vor oder nach Medikation ausgehen.

Erstellt: 28.03.2023 11:01:05