Von diesen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln wird dringend abgeraten!
Stand: 31.03.2023
Wir möchten euch, liebe VerbraucherInnen, vor diesen Inhaltsstoffen (auch bekannt als E-Nummer) warnen. Diese Inhaltsstoffe sind auf der Verpackung eines jeden Produkts zu bezeichnen, wenn diese verwendet wurden.
Darstellung: Eine E-Nummer pro Beitrag
Sobald der Verbraucherschutz, Lebensmittel-Industrie selbst oder Medien Alarm schlagen, wird eine E-Nummer aufgenommen.
Pro Beitrag gibt es ein Beitrag. Wer also mitmachen möchte, der kann einen neuen Beitrag verfassen, und als Themen-Titel die E-Nummer und Bezeichnung des Inhaltsstoffs angeben.
Wichtig: Bitte gebt die E-Nummer und in eckigen oder runden Klammern die Bezeichnung ein, damit, falls die E-Nummer nicht abgedruckt wird, sondern die Bezeichnung, eine Identifizierung möglich ist.
Unterwegs kann man dann diese Liste durchgehen, wenn man sich nicht sicher ist, ob eine E-Nummer als gefährlich eingestuft wird.
Aufnahmebedingungen für E-Nummern
Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein. Die Bedingungen sind nummeriert.
1.) Der Inhaltsstoff muss als "ungeeignet zum Verzehr" bezeichnet sein. Dies schließt auch Empfehlungen ein, die vom Verzehr abraten.
2.) Es gibt Hinweise auf Auswirkungen durch die Einnahme des Inhaltsstoffs, die durch die Lebensmittel-Industrie selbst oder den öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Medien veröffentlicht wurden und damit als belegbar gelten.
3.) Der Inhaltsstoff ist nicht für Kinder empfohlen.
4.) Der Inhaltsstoff wird mittels Nanotechnologie ohne Bewertung oder Verbraucherschutz erstellt, hergestellt oder veredelt.
5.) Der Inhaltsstoff wird mittels Gentechnik ohne Bewertung oder Verbraucherschutz erstellt, hergestellt oder veredelt.